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Gebrauchtwagenkauf:
Was muss man als Käufer beim Kauf eines gebrauchten PKW beachten

Der Handel mit Gebrauchtwagen im Internet, aber auch der klassische Gebrauchtfahrzeughandel an der Ecke, birgt einige Gefahren, vor denen man sich leicht schützen kann, wenn man die nachfolgenden Hinweise beachtet.

1.) Besichtigung / Prüfung des Fahrzeuges.

Kaufen Sie niemals ein Fahrzeug ohne gründliche Besichtigung. Ist der Anfahrtsweg zu weit, dann beauftragen Sie notfalls einen Sachverständigen mit der Besichtigung. Die Kosten sind allemal geringer als der Schaden, den Sie durch den Kauf eines Schrottautos für mehrere tausend Euro erleiden.

In jedem Fall gilt: Holen Sie Rat von einer fachkundigen Person ein, die Sie zur Besichtigung begleitet. Geht das nicht, dann fahren Sie während der Probefahrt entweder zum ADAC, Dekra, Tüv oder zu einer Fachwerkstatt und lassen den Wagen untersuchen.

Tipp: Lassen Sie sich das Serviceheft/Checkheft zeigen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben und prüfen sie die Eintragungen.

Tipp: Lassen Sie den Fehlerspeicher vor dem Kauf in einer Fachwerkstatt auslesen und sich von dem Kfz.-Meister erklären. Die Kosten betragen i.d.R. ca. 50,00 €.

Wählen Sie möglichst eine markengebundene Werkstatt. Viele Automarken nehmen bei jedem Werkstattbesuch in einer angeschlossenen Vertragswerkstatt die Identifikationsnummer und den Tachostand des Autos mit auf und können Ihnen lückenlos Auskunft über die "Reparaturhistorie" zu dem Fahrzeug geben, vorausgesetzt der/die Voreigentümer haben den Wagen in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen.

2.) Kaufvertrag vor Unterzeichnung genau prüfen.

  • Ist der Verkäufer mit vollständiger Adresse genau bezeichnet? Bei juristsichen Personen (GmbH) muss der Geschäftsführer und die Handelregisternummer angegeben werden.

  • Ist das Fahrzeug genau beschrieben? Hierzu gehört die Identifikationsnummer und alle technischen Angaben und Zusicherungen des Verkäufers aus der Anzeige und aus den Gesprächen (unfallfrei) und die tatsächliche Fahrleistung (nicht der abgelesene Tachostand s.u. 3.)

  • Ist der Kaufpreis richtig angegeben und ggf. eine Barzahlung quittiert?

  • 3.) Achtung Tachomanipulation:
    Man unterscheidet zwischen dem Kilometerstand auf dem Tachometer, so wie er abgelesen wird und der Fahrleistung in Kilometern, also der tatsächlich mit dem Fahrzeug bereits zurückgelegten Fahrstrecke.

    Die tatsächliche Fahrleistung ist für den Käufer das entscheidende Kriterium. Was auf dem Tacho steht ist in der heutigen Zeit wegen der leichten Manipulationsmöglichkeiten eigentlich irrelevant. Wenn der Verkäufer nur den "Tachostand wie abgelesen" in den Kaufvertrag aufnimmt, dann sollten Sie vorsichtig sein.

    Entweder weiß der Verkäufer, wieviel das Auto gelaufen hat, dann kann er dies etwa durch Rechnungen und/oder Checkhefte und TÜV-Berichte nachweisen. In diesem Fall kann er in den Kaufvertrag auch reinschreiben, dass die Fahrleistung XY Kilometer beträgt. Oder der Verkäufer weiß es eben nicht und man sollte sich besser dreimal überlegen, ob man dieses Auto kauft.

    Wie kann man Tachomanipulationen am Fahrzeug erkennen?

    Im Prinzip garnicht, es sei denn, der Betrüger hat sich ziemlich dumm angestellt.

    Die Kilometerleistung wird heute in vielen elektronischen Systemen (vom Schlüssel bis zur Blackbox) des Autos gespeichert. Die Manipulierer wissen darüber Bescheid und verändern den Wert in allen Systemen. Diese Manipulationen werden als Service auch noch dreist im Internet angeboten und beworben. Die wenigsten Betrüger vergessen auch einen alten Ölwechselzettel im Motorraum, auf dem der echte Kilometerstand vermerkt ist, sondern hängen einen gefälschten Ölwechselzettel, der zu dem falschen Tachostand passt, in den Motorraum. Abgegriffene Lenkräder und Pedale werden ausgetauscht und Sitze werden aufgepolstert. Grundreinigung und professionelle Lackaufarbeitung lassen auch den abgerittensten Schrotthaufen dann oft wie neu und supergepflegt aussehen. Die Papiere des Autos werden neu ausgestellt (insbesondere, wenn es sich um Autos aus dem EU-Ausland handelt) und die Vorbesitzer sind dann nicht mehr zu erkennen. Das Fahrzeug wird dann mit dem neuen Tachostand beim TÜV vorgeführt und dieser nimmt den neuen Tachostand dann in die Bescheinigung auf.

    Um Ihnen die Dimension einmal zu verdeutlichen folgendes Beispiel:
    Wenige Jahre alte Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse sind meist Geschäftsfahrzeuge mit oft erheblichen Laufleistungen von 50.000 bis 100.000 KM pro Jahr. 4 Jahre alte Autos können also durchaus schon 300.000 KM und mehr auf dem Buckel haben. Leasinggesellschaften in ganz Europa verkaufen diese Fahrzeuge sehr günstig an Gebrauchtwagenhändler. Man glaubt es kaum, aber auch unter diesen Händlern gibt es schwarze Schafe. Solche Fahrzeuge werden aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt und mit neuen deutschen Papieren versehen. Dann wird der Tacho manipuliert und das aufbereitete Fahrzeug sieht aus, wie ein normaler 4 Jahre alter gepflegter Wagen mit 100.000 bis 150.000 KM Laufleistung. Dann noch ein günstiger Preis von 10 % bis 20 % unter dem realen Marktwert und es finden sich Viele, die darauf reinfallen und für ein solches Auto dann 15.000,00 € und mehr hinlegen, obwohl der Wagen real nicht einmal die Hälfte wert ist.

    4.) Gewährleistung

    Privatperson kauft von einem Händler:
    Wenn Sie Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, also als Privatperson ein Auto kaufen, dann kann der gewerbliche Autohändler die Gewährleistung nicht ausschliessen. Das berühmte "gekauft wie gesehen ohne jede Gewährleistung" gibt es hier seit 2002 nicht mehr. Der gewerbliche Autohändler kann lediglich die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränken. Verwendet der gewerbliche Verkäufer trotzdem einen Gewährleistungsausschluss und weist Sie auch noch fälschlicherweise darauf hin, dann sollten Sie bereits vorsichtig sein. Seriöse Händler klären Sie richtig auf.

    Weil der Händler die Gewährleistung nicht mehr ausschliessen kann sind natürlich die Kaufpreise bei seriösen Händlern um einiges höher, als beim Kauf von einer Privatperson.

    Achtung! Bezeichnung des Autos im Kaufvertrag und in der Anzeige als "Exportfahrzeug; Verkauf nur an Händler"!

    Wenn ein Privatmann einen solchen Kaufvertrag unterschreibt, dann verliert er i.d.R. die Gewährleistungsansprüche. Nach einem Urteil des BGH muss sich der Käufer an einer solchen Erklärung festhalten lassen, wenn er dem Verkäufer zuvor bestätigt hat, dass er den Wagen exportieren will. Der unseriöse Händler erklärt dann gerne diesen Zusatz mit den Worten: "Das ist nur für die Steuer, damit haben Sie als Privatmann nichts zu tun." Es gibt tatsächlich naive Käufer, die das dann auch glauben.

    Privatperson kauft von Privatperson
    Hier kann die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen werden. Dies ist beim reinen Privatkauf auch regelmäßig der Fall. Die Formulierung lautet etwa: "Gekauft wie gesehen und eingehend besichtigt und geprüft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

    Achtung: Die früher gängige Formulierung "Gekauft wie gesehen" reicht für sich allein nicht, um die Gewährleistung sicher auszuschliessen. Das der Käufer das Auto kauft, wie er es gesehen hat, versteht sich nämlich von selbst.

    Ist in dem Kaufvertrag die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen worden, dann haftet der private Verkäufer nur noch, wenn er arglistig relevante Mängel verschwiegen hat oder relevante und ihm bekannte Tatsachen, über die er auch ohne Nachfrage aufklären muss, nicht mitgeteilt hat. Bestes Beispiel ist der Unfallwagen.

    Weil Privatverkäufer i.d.R. die Gewährleistung wirksam ausschliessen und auch keine Umsatzsteuer abführen müssen, sind diese Fahrzeuge natürlich billiger.

    Fazit: Wenn Sie einen wertvollen Gebrauchtwagen suchen, dann sollten Sie den Kauf von einem seriösen Markenautohaus ernsthaft in Erwägung ziehen, auch wenn diese Preise höher sind als der Durchschnitt. Hier werden i.d.R. geprüfte Autos zu realen Preisen, mit Gewährleistung und ordentlicher Beratung angeboten.

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