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Internetrecht * Foren * Blogger * private Newsforen
Was kann man gegen einen Beitrag in einem Forum unternehmen? |
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Zuerst einmal vorweg. Die meisten Diskussionsforen im Internet werden von engagierten Privatpersonen, Vereinen und gewerblich tätigen Firmen zum Zwecke der Information der Allgemeinheit, etwa im Sinne des Verbraucherschutzes, oder als sinnvoller Dienst für potenzielle Kunden betrieben.
Die Betreiber dieser Foren halten sich in der Regel an die geltenden Gesetze und die überwiegende Zahl der Forenbeiträge ist sachlich und dient einem berechtigten Anliegen des jeweiligen Benutzers.
Was aber kann ein Händler bzw. Gewerbetreibender unternehmen, wenn er in einen Forum zu Unrecht angegriffen wird?
Die besondere Breitenwirkung des Internets und die jederzeitige Abrufbarkeit von Informationen an jedem Ort auf der Welt, in Verbindung mit Suchmaschinen wie Google, kann hier in kürzester Zeit großen Schaden anrichten. Wer sich zu Unrecht plötzlich in einem negativen Umfeld auf einer gut besuchten Internetseite wiederfindet läuft Gefahr, dass er binnen kürzester Zeit seinen oft in Jahren aufgebauten guten Ruf verliert. So kann im schlimmsten Falle schon ein negativer Bericht zum wirtschaftlichen Kollaps eines Unternehmens führen.
Die Benutzer/Autoren solcher Foren können leicht ihre Identität im Rahmen der Registrierung durch falsche Angaben verschleiern. Oft ist dies sogar die Regel.
Leider liegt es in der Natur des Menschen, dass er dann besonders leichtfertig und unbedacht handelt, wenn er die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen muss, bzw. wenn das Risiko, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen, denkbar gering ist.
Deshalb werden hier auch und zuerst die Betreiber solcher Foren in die Pflicht genommen.
Gem. § § 8, 11 Teledienstegesetz sind die Betreiber der Foren für rechtswidrige Informationen verantwortlich. Handelt es sich um eigene Informationen, so haften sie auf Entfernung und Unterlassung der Information bereits nach den allgemeinen Gesetzen, also in der Regel nach § § 823,1004 BGB. Handelt es sich um fremde Informationen, so sind die Betreiber der Foren zur Entfernung der Informationen verpflichtet, sobald sie Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Information erhalten.
Ein Beitrag eines Benutzers in einem Forum wird in der Regel für den Betreiber des Forums eine fremde Information sein. Hier kann und muss der Unternehmer den Betreiber über die Rechtswidrigkeit der Information auf seiner Internetseite unterrichten, damit die Informationen aus dem Internet entfernt wird. Handelt der Betreiber des Forums nach Unterrichtung nicht unverzüglich, so macht er sich schadensersatzpflichtig.
Um seine Rechte waren zu können muss man also wissen, wer Betreiber und Verantwortlicher des Forums ist.
Deshalb sind Betreiber von Foren, wie alle Diensteanbieter im Internet, verpflichtet, im Rahmen eines sogenannten Impressums die vollständigen Daten der verantwortlichen Personen bereitzuhalten. Bei natürlichen Personen ist dies der vollständige Name nebst zustellungsfähiger Adresse. Bei juristischen Personen/Firmen ist dies der vollständige Firmenname nebst Angabe der Rechtsform und der Angabe des gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführer, Vorstand, etc.) nebst zustellungsfähiger Adresse.
Handelt es sich um einen gewerblich tätigen Diensteanbieter, so folgt diese Pflicht bereits aus § 6 Teledienstegesetz. Gewerblich tätige Diensteanbieter haben darüberhinaus noch die Pflicht zur Angabe weiterer Daten, wie etwa der Angabe des Handelsregisters und der eigenen Registernummer.
Handelt es sich um Diensteanbieter, die nicht gewerblich tätig sind, so folgt die Pflicht zur Veröffentlichung der Daten des jeweiligen Verantwortlichen aus § 10 Mediendienstestaatsvertrag.
Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Unter den Diensteanbietern gibt es natürlich auch schwarze Schafe, die sich nicht um ihre Pflichten zur Angabe der vollständigen oder richtigen Daten in einem Impressum bemühen, etwa um sich vor Beschwerden zu schützen.
Hier ist über eine so genannte "whois" Abfrage, etwa bei der Denic eG, die die Internetadressen mit der Endung .de verwaltet, es möglich, den materiell berechtigten Inhaber der Internetadresse herauszufinden.
In der Regel führt dies zum Ziel.
Allerdings gibt es auch hier besonders ärgerliche Ausnahmen. Hier ist auf die klar rechtswidrig handelnden Verantwortlichen etwa der Verbraucherschutzseiten"snakecirty" oder "snakecity.cc" und ähnlicher Diensteanbieter hinzuweisen. In unserem Beispiel handelt es sich um eine Internetadresse, die auf den Kokos-Inseln bei Indonesien registriert ist. Dieser Registrierung ist anonym. In ihrem Impressum verweisen die Diensteanbieter auch auf den Grund dieser Anonymisierung. Sie wollen sich vor Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern schützen, über welche negative Berichte von den anonymen Verbraucherschützern verbreitet wurden.
Solche Seiten sind natürlich besonders gefährlich. Die Betreiber dieser Seiten entziehen sich einer rechtsstaatlichen Kontrolle ihres Inhaltes. Opfer von Beleidigungen, Verleumdungen oder sogar Wettbewerbsverstößen von Konkurrenten auf diesen Seiten haben mangels eines verantwortlichen Ansprechpartners keine Möglichkeit, etwa im Wege der Abmahnung oder der einstweiligen Verfügung, eine Entfernung von rechtswidrigen Informationen auf solchen Seiten zu erzwingen. Hier kann man letztlich nur durch Kontaktaufnahme mit möglicherweise verantwortlichen Benutzern solcher Foren versuchen, diese Personen von der Rechtswidrigkeit ihres Handelns zu überzeugen und dazu zu bewegen, die rechtswidrigen Informationen von sich aus zu entfernen.
Man ist hier dann dem guten Willen von anonymen Personen ausgesetzt, welche ihre rechtswidrige Gesinnung bereits durch die Anonymisierung nachgewiesen haben. Entsprechend wenig bis gar nicht sind die Verantwortlichkeiten bei den Betreibern solcher rechtswidrigen Internetseiten organisiert. Es ist also ein reines Glücksspiel, ob die Betreiber solcher Internetseiten ihrer Verantwortung mit Anstand wenigstens freiwillig nachkommen.
Als Möglichkeit bietet sich noch die Registrierung in einem solchen illegalen Forum an, mit dem Ziel, eine Gegendarstellung in dem Forum einzustellen. Hier sollte der Betroffene sich vorher beraten lassen und gegebenenfalls diese Gegendarstellung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die Erfahrung hat diesseits gezeigt, dass die Beteiligung eines Betroffenen in einem solchen negativen Umfeld nur dazu führt, das Öl ins Feuer gegossen wird. Die anonymen Benutzer dieser rechtswidrigen Foren machen sich im günstigsten Fall über den bereits Geschädigten lustig. In der Regel werden die rechtswidrigen Informationen noch vertieft und damit manifestiert und/oder mit neuen Beleidigungen ausgeweitet.
Es fällt auch auf, dass es in solchen bedenklichen Foren immer nur sehr wenige registrierte Benutzer gibt, welche hier anonyme Anschwärzungen unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes kundtun. Auch die weiteren Diskussionsbeiträge werden immer von den gleichen Pseudonymen verfasst. Natürlich geht es Personen, welche sich in einem solchen Umfeld hervortun, in erster Linie um eine fragwürdige Selbstdarstellung.
Wurden Straftatbestände verwirklicht, dann sollte in jedem Fall Strafanzeige gegen unbekannt erstattet werden.
R. Wachsmuth, RA Januar 2006
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