Es werden einzelne Fragen zum Internet beantwortet. Insbesondere wenden wir uns an Gewerbetreibende und Verbraucher, die das Internet als Handelsplattform nutzen.
Widerrufsbelehrung und AGB in Scrollkasten
Wer seine Widerrufsbelehrung im Internet in einem Scrollkasten bereithält, der sollte den Scrollkasten nicht zu klein machen oder es gleich lassen! Ein zu kleiner Scrollkasten entspricht nicht den Anforderungen des § 312 C I BGB.
Urteil des LG Frankfurt vom 16.02.2007 zu einer Widerrufsbelehrung auf der "mich" Seite in Ebay
Wird die Widerrufsbelehrung nicht auf der Angebotsseite bereitgehalten, sondern auf einer Unterseite, dann muss der zu der Unterseite führende Link so bezeichnet sein, dass er als Link zu einer Widerrufsbelehrung klar erkennbar ist. Der Verweis auf die "mich" Seite im Ebay-Angebot reicht dafür nicht aus
Kosten der Abmahnung:
Beschränkung der Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung wegen Verstosses gegen das Urheberrecht auf 100 EUR § 97a Abs. 2 UrhG seit dem 01.09.2008 für Privatpersonen