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Mobbing - Kurzinfo

Definition: Eine allgemeingültige Definition des Begriffes Mobbing hat sich bis heute nicht herausgebildet. Zuerst ist der Ursprung des Wortes zu beachten. Mobbing kommt von Mob bzw. to mob, was soviel heist wie Pöbel oder anpöbeln. Mobbing in Verbindung mit dem Arbeitsplatz bzw. der Stellung des Arbeitnehmers liegt vor, wenn der betroffene Mitarbeiter dauernd und systematisch von Arbeitskollegen oder dem Arbeitgeber Maßnahmen ausgesetzt ist, die als Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers und als Verletzung der vertraglichen Rechte des Arbeitnehmers angesehen werden müssen. Dabei spielt die Motivation des Schädigers keine Rolle.

Welche Maßnahmen stellen eine Verletzung der Rechte des Arbeitnehmers in Form von Mobbing dar? Die nachfolgenden Beispiele sind nicht abschließend. Ob und wann man bei Vorliegen eines oder mehrerer Beispiele bereits von Mobbing sprechen kann hängt von der Intensität der Handlung und der Häufigkeit ab. Letztlich muß ein Schema erkennbar sein.


Beispiele für Mobbing-Handlungen:

1. Angriffe auf die Möglichkeit sich mitzuteilen:
-Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit  ein, sich zu äußern
- Man wird ständig unterbrochen
- Kollegen schränken die Möglichkeiten ein,  sich zu äußern
- Anschreien oder lautes Schimpfen
- Ständige Kritik an der Arbeit - Ständige Kritik am Privatleben
- Telefonterror
- Mündliche Drohungen
- Schriftliche Drohungen
- Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten
- Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne daß man etwas direkt ausspricht

2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:
- Man spricht nicht mehr mit dem /der Betroffenen
- Man lässt sich nicht ansprechen
- Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen
- Den Arbeitskollegen/ innen wird verboten, den/die Betroffene/n  anzusprechen
- Man wird wie Luft behandelt

3. Angriffe auf das soziale Ansehen:
-Hinter dem Rücken des / der Betroffenen wird schlecht über  ihn / sie gesprochen
- Man verbreitet Gerüchte
- Man macht jemanden lächerlich
- Man verdächtigt jemanden, psychisch krank  zu sein
- Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen
- Man macht sich über eine Behinderung lustig
- Man imitiert den Gang, die Stimme oder  Gesten, um jemanden lächerlich zu machen
- Man greift die politische oder religiöse Einstellung an
- Man macht sich über das Privatleben lustig
- Man macht sich über die Nationalität lustig
- Man zwingt jemanden, Arbeiten auszu führen, die das Selbstbewusstsein verletzen
- Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher und kränkender Weise
- Man stellt die Entscheidungen des/ der Betroffenen infrage
- Man ruft ihn / ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach
- Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote

4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:
- Man weist dem /der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu
- Man nimmt ihm / ihr jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er /sie sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann
- Man gibt ihn / ihr sinnlose Aufgaben
- Man gibt ihm / ihr Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können
- Man gibt ihm / ihr ständig neue Aufgaben
- Man gibt ihm / ihr kränkende Aufgaben
- Man gibt dem /der Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine / ihre Qualifikation übersteigen, um ihn / sie zu diskreditieren

5. Angriffe auf die Gesundheit:
- Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten
- Androhung körperlicher Gewalt
- Anwendung leichter Gewalt, z.B. um jemanden einen Denkzettel zu verpassen
- Körperliche Misshandlung
- Man verursacht Kosten für den / die Betroffene / n, um ihm / ihr zu schaden
- Man richtet psychischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des / der Betroffenen an
- Sexuelle Handgreiflichkeiten

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