Definition: Eine
allgemeingültige Definition des Begriffes Mobbing hat sich bis heute
nicht herausgebildet. Zuerst ist der Ursprung des Wortes zu beachten.
Mobbing kommt von Mob bzw. to mob, was soviel heist wie Pöbel oder
anpöbeln. Mobbing in Verbindung mit dem Arbeitsplatz bzw. der Stellung
des Arbeitnehmers liegt vor, wenn der betroffene Mitarbeiter dauernd
und systematisch von Arbeitskollegen oder dem Arbeitgeber Maßnahmen
ausgesetzt ist, die als Verletzung des Persönlichkeitsrechts des
Arbeitnehmers und als Verletzung der vertraglichen Rechte des
Arbeitnehmers angesehen werden müssen. Dabei spielt die Motivation des
Schädigers keine Rolle.
Welche Maßnahmen stellen eine
Verletzung der Rechte des Arbeitnehmers in Form von Mobbing dar? Die
nachfolgenden Beispiele sind nicht abschließend. Ob und wann man bei
Vorliegen eines oder mehrerer Beispiele bereits von Mobbing sprechen
kann hängt von der Intensität der Handlung und der Häufigkeit ab.
Letztlich muß ein Schema erkennbar sein.
Beispiele für Mobbing-Handlungen:
1. Angriffe auf die Möglichkeit sich
mitzuteilen: -Der
Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu
äußern - Man
wird ständig unterbrochen - Kollegen schränken die Möglichkeiten
ein, sich zu äußern
- Anschreien oder lautes
Schimpfen -
Ständige Kritik an der Arbeit - Ständige Kritik am
Privatleben -
Telefonterror -
Mündliche Drohungen - Schriftliche Drohungen - Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke
oder Gesten -
Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne daß man etwas direkt
ausspricht
2. Angriffe auf die sozialen
Beziehungen: - Man
spricht nicht mehr mit dem /der Betroffenen - Man lässt sich nicht
ansprechen -
Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen
- Den Arbeitskollegen/ innen wird
verboten, den/die Betroffene/n anzusprechen
- Man wird wie Luft
behandelt
3. Angriffe auf das soziale Ansehen:
-Hinter dem Rücken des / der
Betroffenen wird schlecht über ihn / sie gesprochen - Man verbreitet Gerüchte - Man macht jemanden
lächerlich - Man
verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein
- Man will jemanden zu einer
psychiatrischen Untersuchung zwingen - Man macht sich über eine Behinderung
lustig - Man
imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen
- Man greift die politische oder
religiöse Einstellung an - Man macht sich über das Privatleben lustig
- Man macht sich über die
Nationalität lustig - Man zwingt jemanden, Arbeiten auszu führen, die das Selbstbewusstsein verletzen
- Man beurteilt den Arbeitseinsatz
in falscher und kränkender Weise - Man stellt die Entscheidungen des/ der
Betroffenen infrage - Man ruft ihn / ihr obszöne Schimpfworte oder andere
entwürdigende Ausdrücke
nach - Sexuelle
Annäherungen oder verbale sexuelle
Angebote
4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und
Lebenssituation: - Man
weist dem /der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu - Man nimmt ihm / ihr jede
Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er /sie sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann - Man gibt ihn / ihr sinnlose
Aufgaben - Man
gibt ihm / ihr Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können - Man
gibt ihm / ihr ständig neue Aufgaben - Man gibt ihm / ihr kränkende
Aufgaben - Man
gibt dem /der Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine / ihre
Qualifikation übersteigen, um ihn / sie zu
diskreditieren
5. Angriffe auf die Gesundheit:
- Zwang zu gesundheitsschädlichen
Arbeiten -
Androhung körperlicher Gewalt - Anwendung leichter Gewalt, z.B. um jemanden einen Denkzettel zu verpassen - Körperliche
Misshandlung -
Man verursacht Kosten für den / die Betroffene / n, um ihm /
ihr zu schaden - Man richtet psychischen Schaden im Heim oder am
Arbeitsplatz des / der Betroffenen an - Sexuelle
Handgreiflichkeiten
|