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Kurzinfo: Verhaltenshinweise für betroffene Arbeitnehmer bei Mobbing.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Opfer von Mobbing geworden bin?

Die nachfolgenden Verhaltensregeln stellen nur einen kleinen, wenn auch wichtigen Teil von Maßnahmen dar, die ein Betroffener ergreifen sollte, wenn er meint Opfer von Mobbing zu sein. Häufig werden die ersten Mobbinghandlungen nicht als solche erkannt. Der Betroffene sollte jedoch aus Selbstschutz und vorbeugend so früh wie möglich reagieren, wenn er den Verdacht hegt, er werde möglicherweise gemobbt.

Machen sie sich folgendes klar:

Mobbing macht krank. Es zerstört das Betriebsklima und damit die Leistungsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter. Der wirtschaftliche Schaden, der durch Mobbing angerichtet wird, ist durch den Wegfall der Produktivität der Mitarbeiter immens. Soweit nicht der Arbeitgeber oder Vorgesetzte der Mobber ist, sollte auch die Betriebsleitung frühzeitig Mobbing im Keim ersticken.

Meist gelangen die Betroffenen nach zahlreichen Mobbingattacken an einen Punkt, an welchem sie physisch und psychisch schwersten Schaden bereits erlitten haben. Häufig denken die Betroffenen erst zu diesem Zeitpunkt daran, sich gegen diese Maßnahmen zur Wehr zu setzen.

Sucht der Betroffene in seiner Not dann Rat von Fachleuten, z. B. von Rechtsanwälten und Ärzten, dann wird er häufig mit der Erkenntnis konfrontiert, daß zwar die Krankheit oder juristisch gesprochen der Verletzungserfolg, festgestellt werden kann. Gleichwohl der Grund/causa für die Krankheit/Verletzung aus medizinischer Sicht nicht hinreichend sicher erklärt werden kann und aus juristischer Sicht zwar vermutet aber nicht bewiesen werden kann.

Machen sie sich also klar, daß der Nachweis der Mobbinghandlungen in dem Nachweis einer Fülle von Einzelhandlungen besteht, welche für sich allein genommen eher geringwertig sind und die Erkrankung/Verletzung nicht erklären können. Erklärbar wird die Erkrankung/Verletzung nur dadurch, daß man von einer Vielzahl solcher für sich allein genommen geringwertigen Sachverhalte ausgeht, die in ihrer Gesamtschau eine zielgerichtete strukturierte Verletzungshandlung darstellen.

Wenn der Betroffene einen Rechtsanwalt aufsucht und um juristischen Beistand bittet dann wird er zuallererst erfahren, daß diese Gesamtschau, also die ständig wiederkehrenden kleinen oder größeren Attacken, substantiiert vorgetragen und auch bewiesen werden müssen. Es geht also hier um den Beweis einer Vielzahl von behaupteten einzelnen Mobbinhandlungen. Erst dann wird das Gericht in der Lage sein aus der Summe dieser einzelnen nachgewiesenen Handlungen die Erkenntnis zu gewinnen, daß der Betroffene Opfer einer relevanten Mobbingattacke geworden ist, die aus einer Vielzahl von Einzelattacken besteht. Es geht also um das Aufzeigen eines Systems durch den Nachweis einer Fülle von Einzelsachverhalte.

Und damit dringt man bereits zum prozessualen Problem vor. Wie soll man Beleidigungen, Sticheleien, für sich allein genommen nichtssagende Handlungen, etc., beweisen, welche häufig schon lange Zeit zurückliegen.

Zuallererst wird man an mitfühlende Arbeitskollegen denken, welche man als Zeugen benennen kann. Versetzen Sie sich in die Lage ihres Kollegen wenn dieser vor Gericht eine Aussage zu einem simplen Sachverhalt machen soll, der schon Monate zurückliegt. Könnten sie sich in einer solchen Situationen auf Details festlegen? Wollten sie in einer solchen Situation definitiv für die eine Seite oder die anderen Seite Partei ergreifen?

Es geht also um frühzeitige Beweissicherung.


Verhaltenshinweise:

     

  1. Versuchen sie bei dem ersten Anzeichen, daß sie als Mobbing bewerten, das Problem oder den Konflikt zu suchen, der der Anlaß sein könnte für diese Maßnahmen. Häufig entsteht Mobbing weil Probleme und Konflikte nicht frühzeitig gelöst werden. Ungelöste Probleme und Konflikte gewinnen für die Handelnden mit der Zeit immer größere Bedeutung. Ihnen kommt mit dem Zeitablauf ein Gewicht zu, was in keinem rationalen Verhältnis mehr zu der Bedeutung des Problems/Konflikts steht. Am Ende tritt das Mobbing in den Vordergrund und die Ursache wird immer bedeutungsloser.

  2. Führen sie möglichst frühzeitig Buch über die Sachverhalte, die sie als Mobbing empfinden. Schildern Sie diese Sachverhalte so detailliert wie möglich. Halten sie insbesondere fest wer anwesend war und möglicherweise eine Aussage zu diesem Vorgang machen kann. Wenn sie Personen benennen wollen, dann halten sie Vor- und Zuname der Person nebst der vollständigen Adresse fest. Bei schwerwiegenden Attacken fertigen Sie ein Gesprächsprotokoll,/Gedächtnisprotokoll und lassen sie dies von Kollegen die anwesend waren unterschreiben. Schildern sie möglichst sachlich die Tatsachen des Vorganges. Fügen sie keine subjektive Wertung bei, sonst wird kein Kollege dies unterschreiben.

  3. Bleiben sie immer sachlich und objektiv. Werden sie niemals laut. Bleiben sie äußerlich gelassen.

  4. Sprechen sie mit vertrauenswürdigen Kollegen sachlich über die Vorgänge. Suchen sie sich innerhalb des Betriebes Verbündete.

  5. Rechtfertigen sie sich nicht gegenüber Personen die ihnen lächerliche und kleinkarierte Vorwürfe machen und ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt sind (Beispiel: Sie haben sich heute morgen schon 3 x Kaffee geholt.; Ich sehe sie immer nur, wenn sie zur Toilette gehen. Etc. etc.)

  6. Nehmen sie frühzeitig Kontakt mit dem Betriebsrat auf. Schildern sie stets sachlich die Vorgänge. Erkundigen sie sich nach Möglichkeiten des innerbetrieblichen Konfliktmanagements.

  7. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten.

  8. Kommt es zu physischen und/oder psychischen Erkrankungen, dann suchen sie frühzeitig einen Facharzt auf. Schildern sie dem Arzt möglichst genau die Arbeitsituation, die sie krank gemacht hat. Wenn der Arzt ihre Schilderung als mögliche Ursache ihrer Erkrankung ansieht, dann bitten Sie den Arzt, dies auch in seinen Unterlagen zu dokumentieren. Ist der Arzt dazu nicht bereit, dann wechseln sie umgehend den Arzt. Es kann sein, daß im Laufe einer langen Mobbingphase Sie mehrfach erkrankten, wobei die Symptome unterschiedlich sein können. Sieht der Arzt Mobbing als eine mögliche Ursache dieser verschiedenen oder gleichartigen Erkrankungen an, dann muß er dies auch in einem Attest auf Verlangen dokumentieren. Der Arzt muß sie gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem Rechtsanwalt in einem durchaus langwierigen Arbeitsgerichtsverfahren begleiten. Zeigt der Arzt, daß er dazu nicht bereit ist, oder dem nicht gewachsen ist, dann verschenken sie keine weitere Sekunde und suchen sich einen Arzt ihres Vertrauens. Es geht hier nicht darum, daß der Arzt eine Entscheidung darüber trifft, ob Mobbing tatsächlich vorliegt. Auch hier geht es zuersteinmal darum, mit den medizinischen Fakten und den dokumentierten Angaben des Patienten mögliche Zusammenhänge aufzuzeigen, die sonst nicht zu erkennen wären.

  9. Erkundigen sie sich nach außerbetrieblichen Beratungsstellen und gegebenenfalls nach Selbsthilfegruppen in ihrer näheren Umgebung.

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