Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Opfer von Mobbing geworden bin?
Die nachfolgenden Verhaltensregeln stellen nur einen
kleinen, wenn auch wichtigen Teil von Maßnahmen dar, die ein
Betroffener ergreifen sollte, wenn er meint Opfer von Mobbing zu sein.
Häufig werden die ersten Mobbinghandlungen nicht als solche erkannt.
Der Betroffene sollte jedoch aus Selbstschutz und vorbeugend so früh
wie möglich reagieren, wenn er den Verdacht hegt, er werde
möglicherweise gemobbt.
Machen sie sich folgendes klar:
Mobbing macht krank. Es zerstört das Betriebsklima
und damit die Leistungsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter. Der
wirtschaftliche Schaden, der durch Mobbing angerichtet wird, ist durch
den Wegfall der Produktivität der Mitarbeiter immens. Soweit nicht der
Arbeitgeber oder Vorgesetzte der Mobber ist, sollte auch die
Betriebsleitung frühzeitig Mobbing im Keim ersticken.
Meist gelangen die Betroffenen nach zahlreichen
Mobbingattacken an einen Punkt, an welchem sie physisch und psychisch
schwersten Schaden bereits erlitten haben. Häufig denken die
Betroffenen erst zu diesem Zeitpunkt daran, sich gegen diese Maßnahmen
zur Wehr zu setzen.
Sucht der Betroffene in seiner Not dann Rat von
Fachleuten, z. B. von Rechtsanwälten und Ärzten, dann wird er häufig
mit der Erkenntnis konfrontiert, daß zwar die Krankheit oder juristisch
gesprochen der Verletzungserfolg, festgestellt werden kann. Gleichwohl
der Grund/causa für die Krankheit/Verletzung aus medizinischer Sicht
nicht hinreichend sicher erklärt werden kann und aus juristischer Sicht
zwar vermutet aber nicht bewiesen werden kann.
Machen sie sich also klar, daß der Nachweis der
Mobbinghandlungen in dem Nachweis einer Fülle von Einzelhandlungen
besteht, welche für sich allein genommen eher geringwertig sind und die
Erkrankung/Verletzung nicht erklären können. Erklärbar wird die
Erkrankung/Verletzung nur dadurch, daß man von einer Vielzahl solcher
für sich allein genommen geringwertigen Sachverhalte ausgeht, die in
ihrer Gesamtschau eine zielgerichtete strukturierte Verletzungshandlung
darstellen.
Wenn der Betroffene einen Rechtsanwalt aufsucht und
um juristischen Beistand bittet dann wird er zuallererst erfahren, daß
diese Gesamtschau, also die ständig wiederkehrenden kleinen oder
größeren Attacken, substantiiert vorgetragen und auch bewiesen werden
müssen. Es geht also hier um den Beweis einer Vielzahl von behaupteten
einzelnen Mobbinhandlungen. Erst dann wird das Gericht in der Lage sein
aus der Summe dieser einzelnen nachgewiesenen Handlungen die Erkenntnis
zu gewinnen, daß der Betroffene Opfer einer relevanten Mobbingattacke
geworden ist, die aus einer Vielzahl von Einzelattacken besteht. Es
geht also um das Aufzeigen eines Systems durch den Nachweis einer Fülle
von Einzelsachverhalte.
Und damit dringt man bereits zum prozessualen
Problem vor. Wie soll man Beleidigungen, Sticheleien, für sich allein
genommen nichtssagende Handlungen, etc., beweisen, welche häufig schon
lange Zeit zurückliegen.
Zuallererst wird man an mitfühlende Arbeitskollegen
denken, welche man als Zeugen benennen kann. Versetzen Sie sich in die
Lage ihres Kollegen wenn dieser vor Gericht eine Aussage zu einem
simplen Sachverhalt machen soll, der schon Monate zurückliegt. Könnten
sie sich in einer solchen Situationen auf Details festlegen? Wollten
sie in einer solchen Situation definitiv für die eine Seite oder die
anderen Seite Partei ergreifen?
Es geht also um frühzeitige Beweissicherung.
Verhaltenshinweise:
Versuchen sie bei dem ersten Anzeichen, daß
sie als Mobbing bewerten, das Problem oder den Konflikt zu suchen, der
der Anlaß sein könnte für diese Maßnahmen. Häufig entsteht Mobbing weil
Probleme und Konflikte nicht frühzeitig gelöst werden. Ungelöste
Probleme und Konflikte gewinnen für die Handelnden mit der Zeit immer
größere Bedeutung. Ihnen kommt mit dem Zeitablauf ein Gewicht zu, was
in keinem rationalen Verhältnis mehr zu der Bedeutung des
Problems/Konflikts steht. Am Ende tritt das Mobbing in den Vordergrund
und die Ursache wird immer bedeutungsloser.
Führen sie möglichst frühzeitig Buch über die
Sachverhalte, die sie als Mobbing empfinden. Schildern Sie diese
Sachverhalte so detailliert wie möglich. Halten sie insbesondere fest
wer anwesend war und möglicherweise eine Aussage zu diesem Vorgang
machen kann. Wenn sie Personen benennen wollen, dann halten sie Vor-
und Zuname der Person nebst der vollständigen Adresse fest. Bei
schwerwiegenden Attacken fertigen Sie ein
Gesprächsprotokoll,/Gedächtnisprotokoll und lassen sie dies von
Kollegen die anwesend waren unterschreiben. Schildern sie möglichst
sachlich die Tatsachen des Vorganges. Fügen sie keine subjektive
Wertung bei, sonst wird kein Kollege dies unterschreiben.
Bleiben sie immer sachlich und objektiv. Werden sie niemals laut. Bleiben sie äußerlich gelassen.
Sprechen sie mit vertrauenswürdigen Kollegen sachlich über die Vorgänge. Suchen sie sich innerhalb des Betriebes Verbündete.
Rechtfertigen sie sich nicht gegenüber Personen
die ihnen lächerliche und kleinkarierte Vorwürfe machen und ihnen
gegenüber nicht weisungsbefugt sind (Beispiel: Sie haben sich heute
morgen schon 3 x Kaffee geholt.; Ich sehe sie immer nur, wenn sie zur
Toilette gehen. Etc. etc.)
Nehmen sie frühzeitig Kontakt mit dem
Betriebsrat auf. Schildern sie stets sachlich die Vorgänge. Erkundigen
sie sich nach Möglichkeiten des innerbetrieblichen Konfliktmanagements.
Lassen Sie sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten.
Kommt es zu physischen und/oder psychischen
Erkrankungen, dann suchen sie frühzeitig einen Facharzt auf. Schildern
sie dem Arzt möglichst genau die Arbeitsituation, die sie krank gemacht
hat. Wenn der Arzt ihre Schilderung als mögliche Ursache ihrer
Erkrankung ansieht, dann bitten Sie den Arzt, dies auch in seinen
Unterlagen zu dokumentieren. Ist der Arzt dazu nicht bereit, dann
wechseln sie umgehend den Arzt. Es kann sein, daß im Laufe einer langen
Mobbingphase Sie mehrfach erkrankten, wobei die Symptome
unterschiedlich sein können. Sieht der Arzt Mobbing als eine mögliche
Ursache dieser verschiedenen oder gleichartigen Erkrankungen an, dann
muß er dies auch in einem Attest auf Verlangen dokumentieren. Der Arzt
muß sie gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem Rechtsanwalt in
einem durchaus langwierigen Arbeitsgerichtsverfahren begleiten. Zeigt
der Arzt, daß er dazu nicht bereit ist, oder dem nicht gewachsen ist,
dann verschenken sie keine weitere Sekunde und suchen sich einen Arzt
ihres Vertrauens. Es geht hier nicht darum, daß der Arzt eine
Entscheidung darüber trifft, ob Mobbing tatsächlich vorliegt. Auch hier
geht es zuersteinmal darum, mit den medizinischen Fakten und den
dokumentierten Angaben des Patienten mögliche Zusammenhänge
aufzuzeigen, die sonst nicht zu erkennen wären.
Erkundigen sie sich nach außerbetrieblichen
Beratungsstellen und gegebenenfalls nach Selbsthilfegruppen in ihrer
näheren Umgebung.
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