Jeder kann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Zum Glück besteht bei uns und in den meisten Ländern Europas eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Schaden des schuldlosen Unfallopfers ist damit grundsätzlich gedeckt. Trotzdem kommt es immer wieder zu erheblichen Problemen in der Regulierung der Unfallschäden. In der anwaltlichen Praxis nimmt der Verkehrsunfall einen der vorderen Plätze ein. Die richtigen Maßnahmen am Unfallort können Ihnen jedoch den Ärger ersparen bzw. Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche ganz erhebliche Vorteile bringen.
Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall
1. Ruhe bewahren! Warnblinkanlage einschalten! Sofort anhalten!
2. Ihre Sicherheit und Gesundheit und die Gesundheit der
anderen Unfallbeteiligten hat Vorrang! Ist jemand verletzt? Muß erste
Hilfe geleistet werden? Ist der Notarzt verständigt? Wenn nicht, dann
kümmern Sie sich darum.
3. Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ist zu
beachten und hat Vorrang.
Überprüfen Sie, ob die Unfallstelle gesichert ist, oder ob weitere
Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Läuft z.Bsp. Benzin aus, oder
befindet sich eine gefährliche Ölspur auf der Straße, dann kümmern Sie
sich zuerst um die Absicherung der Unfallstelle.
4. Beweissicherung
Tip: Zur Aufnahme der wichtigsten Daten sollten Sie das Formular des europäischen Unfallberichts mitführen.
Ist die Polizei benachrichtigt? Wenn nicht, dann leiten Sie das
in die Wege. Bis zum Eintreffen der Polizei beginnt nun die eigentlich
in diesem Kapitel wichtige Arbeit.
Beweissicherung ist das A u. O bei einem Verkehrsunfall.
Sind Zeugen vorhanden, dann notieren Sie sich den vollständigen Namen
und die vollständige Adresse der einzelnen Zeugen.
Machen Sie Fotos von der Unfallstelle. (Eine Einmal-Kamera ist bereits
für 10 Euro zu haben und sollte genauso wie Schreibzeug und Kreide
immer im Fahrzeug mitgeführt werden.)
Markieren Sie die Stellung der Fahrzeuge mit Kreide.
Fertigen Sie eine Unfallskizze.
5. Sollte die Polizei bis jetzt noch nicht eingetroffen sein,
dann räumen Sie die Unfallstelle, wenn die Verkehrssituation es
erforderlich macht und die Fahrzeuge noch fahrbereit sind.
Andere Verkehrsteilnehmer sollten durch einen Unfall nicht länger als
nötig aufgehalten werden. Staus die durch Unfälle entstehen sind selbst
ganz erhebliche Unfallgefahrenherde.
6. Die Polizei trifft ein.
In der Regel nimmt die Polizei den Unfall nur auf und übergibt den
Beteiligten eine Unfallmitteilung auf der die wesentlichen Daten der
Beteiligten angegeben sind.
Eine Feststellung des Verschuldens trifft die Polizei grdsl. nicht.
Auch die Aufnahme eines Unfallbeteiligten auf der Position 01 in der
Unfallmitteilung stellt eine solche Feststellung nicht dar.
Lediglich wenn die Polizei der Ansicht ist, einen Verkehrsverstoß zu
ahnden, bzw. ein Verfahren einzuleiten, wird dies auf der
Unfallmitteilung vermerkt. Deshalb ist die selbständige Beweissicherung
der Unfallbeteiligten oft entscheidend für die Geltendmachung der
Schadensersatzansprüche.
7. Unklare Schuldfrage
Auch das kommt häufig vor. Sehen Sie sich zu Unrecht beschuldigt, den
Verkehrsverstoß verursacht zu haben oder sind Sie der Ansicht, daß den
Unfallgegner eine erhebliche Mitschuld trifft, dann machen Sie am
Unfallort keine Zugeständnisse. Achten Sie darauf, daß die Polizei die
Beweise auch zu Ihren Gunsten sichert (Diese Beule war schon vorher am
Fahrzeug, da keine frischen Unfallspuren und nicht im Aufprallbereich.
Zeugen die den Unfall zu Ihren Gunsten interpretieren. Bsp.: "Der hat
nicht geblinkt.") Akzeptieren Sie kein Verwarnungsgeld. Lassen Sie sich
ggf. bei einem Verwarnungsgeld über 10 EUR einen Zahlschein ausstellen um die Angelegenheit innerhalb der Zahlungsfrist überprüfen zu können.
8. Ansprüche regulieren
Haben Sie den Unfall verursacht/mitverursacht, dann melden Sie den
Unfall unverzüglich (binnen einer Woche § 153 VVG) Ihrer
Haftpflichtversicherung. In der Regel genügt ein Anruf.
Wenn Sie Ansprüche geltend machen müssen, dann verhandeln Sie
nie direkt mit dem Unfallgegner. Sie haben einen direkten Anspruch
gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (§ 3 PflVG). Der
Verlust des Schadensfreiheitsrabatts des Unfallgegners ist nicht Ihr
Problem. Dies kann der Unfallgegner selbst mit seiner Versicherung
klären.
Grdsl. gilt: Je schwerer der Unfall, desto komplizierter die
Schadensregulierung. Holen Sie hierzu anwaltlichen Rat ein. Diese
Kosten sind Teil des Schadens.
Zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs empfehlen wir, vorher unseren Unfallaufnahmebogen soweit wie möglich auszufüllen.
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