Rechtsanwälte Proft&Wachsmuth
Venloer Str. 305
50823 Köln
wird hiermit in Sachen
wegen
Vollmacht erteilt
Zur Prozeßführung (u. a. nach § § 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen; zur
Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß
von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von
Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften; zur
Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§ §
302,374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der
Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO, mit ausdrücklicher
Ermächtigung auch nach § § 233 Abs. 1,234 StPO sowie mit ausdrücklicher
Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a Abs. 2 StPO,
zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung
zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das
Betrugsverfahren; Zur Vertretung in
sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art
(insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen
Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer); Zur
Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und
Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt
sich auf Neben- u. Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und
einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-,
Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und
Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das
Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis,
Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder
teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel
einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit
oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, oder Anerkenntnis
zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den
Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von
sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie
Akteneinsicht zu nehmen.
(Datum, Unterschrift)
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